Steinschlag Windschutzscheibe
Steinschlag Windschutzscheibe Reparatur
Die Windschutzscheibe eines Fahrzeuges zählt konstruktionsbedingt zu den tragenden Teilen eines Kraftfahrzeuges. Sie verleiht der Fahrgastzelle eine erhebliche Stabilität. Daher ist die Scheibe während der Fahrt extremen Belastungen durch Verwindung ausgesetzt. Die Scheibe besteht aus 2 aufeinander mit Folie verklebten Scheiben. Bei einem Steinschlagschaden wird üblicherweise nur die äußere Scheibe beschädigt und es entstehen kleinste Mikrorisse in der Scheibe.
Steinschlag Reparatur
Die Reparatur eines Steinschlags ist vom Kraftfahrtbundesamt grundsätzlich erlaubt. Werden Steinschläge rechtzeitig erkannt, so ist es möglich, mittels unserer „Glas-med“ Reparaturmethode den Steinschlag wieder zu reparieren.
Diese Reparatur wird bei einer vorhandenen Teilkaskoversicherung komplett bezahlt ohne eine Selbstbeteiligung und ohne eine Hochstufung Ihrer Versicherungsprämie. Gerne klären wir sämtliche Formalitäten mit Ihrer Versicherung. Tel. 0621 / 68 56 699.
Bei der Reparatur werden die Mikrorisse mittels einer Vakuumpumpe mit einem Spezialharz aufgefüllt. In einem Arbeitsgang wird hierbei die im Steinschlag befindliche Luft unter hohem Vakuum abgesaugt und mit hohem Druck ein Spezialharz eingepresst. Im Anschluss daran wird die Oberfläche wieder mit einem Oberflächenharz geglättet und poliert.
Eine Steinschlagreparatur ist in aller Regel innerhalb einer halben Stunde durchgeführt und Sie können wieder ohne Einschränkung weiterfahren. Durch Steinschlag beschädigte und nicht reparierte Scheiben werden bei der TÜV Hauptabnahme reklamiert. Das Fahrzeug muss daher üblicherweise noch einmal vorgefahren werden, wodurch dem Fahrer zusätzliche Kosten beim TÜV entstehen.
Falls der Steinschlagschaden nicht bemerkt oder repariert wurde tritt oftmals folgender Fall ein: Beim Fahren mit dem Fahrzeug muss der Fahrer häufig über ein Hindernis fahren oder die Bordsteinkante überfahren. In diesem Moment wirken extreme Verwindungskräfte auf die Scheibe und die Mikrorisse können sich ausbreiten. Die Scheibe kann plötzlich und unerwartet über die gesamte Fläche reißen, ist irreparabel beschädigt und muss ausgetauscht werden.
Steinschlagschaden
Deshalb raten wir, Steinschlagschäden unverzüglich reparieren zu lassen. Falls Ihre Scheibe bereits gerissen ist und getauscht werden muss, können wir Ihnen gerne kurzfristig helfen. Dieser Austausch wird bei einer vorhandenen Teilkaskoversicherung allerdings nur unter Zahlung der vereinbarten Selbstbeteiligung bezahlt. Eine Hochstufung Ihrer Versicherungsprämie erfolgt hierbei allerdings nicht. Wir klären gerne sämtliche Formalitäten mit Ihrer Versicherung ab und stellen Ihnen auf Wunsch an diesem Tag ein kostenloses Leihfahrzeug zur Verfügung.
